Dichtheitsprüfung: für wen sie Pflicht ist und warum das CO₂-Äquivalent entscheidet
Die Dichtheitsprüfung ist eine der am häufigsten missverstandenen Pflichten in der Klimatechnik. Nicht Größe, Preis oder Alter der Anlage entscheiden, ob sie Sie betrifft – sondern eine einzige Zahl: das CO₂-Äquivalent.
Was ist das CO₂-Äquivalent?
Jedes Kältemittel hat ein Treibhauspotenzial (GWP), das angibt, um wie viel stärker es als Kohlendioxid wirkt. Die Rechnung ist einfach:
CO₂-Äquivalent (Tonnen) = Füllmenge (kg) × GWP ÷ 1000
R32 hat einen GWP von 675, das ältere R410A einen von 2088. Dieselben 3 kg Füllung ergeben mit R32 also 2,0 Tonnen, mit R410A dagegen 6,3 Tonnen – die eine Anlage liegt unter der Schwelle, die andere darüber.
Die Schwellenwerte
- unter 5 Tonnen: keine verpflichtende regelmäßige Prüfung
- 5–50 Tonnen: jährlich
- 50–500 Tonnen: halbjährlich
- über 500 Tonnen: vierteljährlich, zusätzlich ist ein Leckage-Erkennungssystem vorgeschrieben
Warum gibt es diese Regel?
Entweichende fluorierte Kältemittel verstärken den Treibhauseffekt. Ihr Austritt in die Atmosphäre soll verhindert werden; in Ungarn ist die Dichtheitsprüfung für Eigentümer daher gesetzlich vorgeschrieben, ein Versäumnis ist mit einer Behördenstrafe verbunden.
Was ist zu tun?
Es genügt, ein zertifiziertes Unternehmen zu beauftragen, das den gesamten Ablauf übernimmt: behördliche Meldung und Registrierung, Plandokumentation, Durchführung der Prüfung, Protokoll, Validierung in der ungarischen Kältemittel-Datenbank und Anbringen der behördlichen Plakette.
Berechnen Sie das CO₂-Äquivalent Ihrer Anlage – Füllmenge und Kältemitteltyp stehen auf dem Typenschild.